Korrigendum: Leinenpflicht für Hunde

  14.04.2023 Vermischtes

Im Anzeiger Oberfreiamt vom 6. April stand in einem Titel, dass die Leinenpflicht für Hunde im Kanton Aargau bis zum 31. August gilt. Gemäss Jagdgesetzverordnung des Kantons Aargau gilt diese Leinenpflicht jedoch nur bis am 31. Juli.




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